Die Öffentliche Hand muss Umsatzsteuer zahlen, wenn sie in Konkurrenz zu Privaten steht

JUVE Steuermarkt, 03/2023

Lindners Umsatzsteuerknoten

In Deutschland herrscht der Grundsatz, dass die Öffentliche Hand Umsatzsteuer bezahlen muss, wenn sie in Konkurrenz mit Privaten steht. Jedoch ist dies nicht so einfach umzusetzen wie es klingt. Dies liegt vor allem an den intensiven Verflechtungen zwischen den verschiedenen Trägern des öffentlichen Rechts.

Heiko Bokelmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei DORNBACH in Koblenz sowie weitere Berater renommierter Steuerberatungsgesellschaften zum Thema. 

Auszug:
"...Viele Kommunen seien auch schon so weit gewesen, den §2b UStG zum Jahreswechsel umzusetzen. „Trotz der nochmaligen Verlängerung der Optionsfrist 2b wenden einige unserer Mandanten der öffentlichen Hand das neue Recht jetzt auch an“, so Heiko Bokelmann. Die Gründe dafür seien vielfältig, lägen aber vor allem in der mit der Umsatzsteuerpflicht einhergehenden Möglichkeit des Vorsteuerabzuges. „Gerade bei Kommunen mit größeren Bauvorhaben und hohen anstehenden Material- und Dienstleistungskosten privater Anbieter kann sich eine Anwendung des §2b UStG durchaus rechnen...“ 

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