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Dipl.-Finanzwirt (FH) Frederik A. Karnath

Steuerberater, Rechtsanwalt, Geschäftsführender Gesellschafter

Frederik Karnath berät fast ausschließlich im Steuerverfahrensrecht, Steuerstrafrecht, Steuerordnungswidrigkeitenrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Seine Schwerpunkte liegen in der Steuerstrafverteidigung und Selbstanzeigenberatung sowie der Durchführung interner Ermittlungen und der Ausgestaltung von Compliance Maßnahmen. Hier berät er Menschen und Unternehmen, die eine Lösung für oftmals existenzielle Probleme benötigen. Des Weiteren wird er regelmäßig bei komplexen Betriebsprüfungs- und Finanzgerichtsverfahren mandatiert und erstellt Gutachten zu steuerlichen Sachverhalten. Einen weiteren Aspekt seiner Tätigkeit bildet die Beratung von Unternehmen in der Krise, insbesondere bezüglich der Abwehr von Haftungsansprüchen gegen Geschäftsleiter im Rahmen von Unternehmensinsolvenzen.

Frederik Karnath studierte an der Fachhochschule für Finanzen in Nordkirchen und ist seit 2008 Diplom-Finanzwirt (FH). Im Anschluss studierte er neben seiner Tätigkeit in der Finanzverwaltung Rechtswissenschaften in Bonn. Frederik Karnath war in verschiedenen Positionen der Steuerverwaltung NRW tätig. Er ist seit 2017 Rechtsanwalt und seit 2019 Steuerberater. Vor seinem Eintritt in die DORNBACH Gruppe war Frederik Karnath bei einer großen Next-Ten Gesellschaft als Director tätig.

Seit Juli 2021 ist er Geschäftsführer bei der DORNBACH Gruppe am Standort Bonn und seit 2025 Gründungsgesellschafter der Dornbach Tax & Legal Solutions Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Frederik Karnath spricht Deutsch und Englisch. Neben seiner beratenden Tätigkeit veröffentlicht und referiert er regelmäßig zu seinen Tätigkeitsgebieten. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Steuerecht im deutschen Anwaltverein und dem Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V. und der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V.

Spezialisierungen

  • Verteidigung im Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenverfahren
  • Wirtschaftsstrafrecht v. a. Arbeitsstrafrecht (§ 266a StGB), Zollstrafrecht, Geldwäsche
  • Beratung im Rahmen von Selbstanzeigen und Korrekturen
  • Interne Sachverhaltsaufklärung und interne Untersuchungen
  • Betriebsprüfungen / Steuerprozessführung (Finanzgericht und Bundesfinanzhof)
  • Abwehr von Haftungsansprüchen

Kontakt

Büro Bonn
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