Steuerstrafrecht
In der Beratung bei steuerstrafrechtlichen Sachverhalten nutzt DORNBACH die wertvollen Synergien aus steuerrechtlicher Kompetenz und fundierter Erfahrung in der strafrechtlichen Beratung und Verteidigung vor Bußgeld- und Strafsachenstellen, vor Staatsanwaltschaften und Gerichten.
Von Beginn an haben unsere Experten des Steuerstrafrechts alle Details im Blick und begleiten unsere Mandanten mit hoher Qualifizierung und prozessualer Versiertheit sowohl bei Nacherklärungen als auch bei Berichtigungserklärungen und Selbstanzeigen.