Steuerstrafrecht
Unternehmerisches Handeln ist seither durch den Umgang mit Risiken und Chancen geprägt. Dazu gehört es, sich an immer wieder ändernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen, Unsicherheiten zu nutzten und die Möglichkeiten zu verwenden, die die geltenden Gesetze und Regularien zulassen.
Die Rahmenbedingungen und ihre Handhabung haben sich in den letzten Jahren verschärft. Unternehmen werden heute an diversen Stellen in die Pflicht genommen – sei dies beim Hinweisgeberschutz, der Einhaltung fairer Lieferketten, der Exportkontrolle und Beachtung von Sanktionen oder in den Bereichen Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht.
Wer heute am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt, gerät schneller in den Fokus der Ermittlungsbehörden – ob als Beschuldigter oder als Zeuge. Effektive Steuerstrafverteidigung erfordert somit Expertise – sowohl im Strafrecht als auch im Steuerrecht. Genau hier liegt die Expertise unserer Experten, die beides vereinen.
Wir unterstützen Sie umfassend im Bereich Steuerstrafrecht
Die Praxis zeigt, das vermeintliche Verstöße häufiger untersucht und geahndet werden. Aus diesem Grund ist es notwendig, sich mit Themen wie Unternehmensorganisation, Prozessteuerung und Compliance zu beschäftigen – auch oder gerade im Mittelstand. Es geht darum, Risikokonstellationen möglichst früh zu erkennen.
DORNBACH nutzt die wertvollen Synergien aus steuerrechtlicher Kompetenz und fundierter Erfahrung in der strafrechtlichen Beratung und Verteidigung vor Bußgeld- und Strafsachenstellen, vor Staatsanwaltschaften und Gerichten. Unsere Experten des Steuerstrafrechts haben von Beginn an alle Details im Blick und begleiten Sie mit hoher Qualifizierung und prozessualer Versiertheit:
- Interne Aufklärung des Sachverhalts im Fall einer Hinterziehung
- Komplette Vorbereitung strafbefreiender Selbstanzeigen für unsere Mandantschaft
- Begleitung durch das gesamte Verfahren bis hin zur Anerkennung der eingetretenen Straffreiheit
- Begleitung im Rahmen von Steuerfahndungsverfahren – von der Durchsuchung bis hin zur Einigung oder, falls eine solche nicht in Betracht kommen sollte, im Rahmen der Strafverteidigung in der gerichtlichen Hauptverhandlung
- Parallele Begleitung notwendiger Gerichtsverfahren aus einer Hand
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Dipl.-Finanzwirt (FH) Frederik A. Karnath
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