Ermäßigte Umsatzsteuer für das Legen eines Hausanschlusses
Immobilien Zeitung, 02.08.2018:
Der Fall: Ein Bauunternehmen wurde von verschiedenen Wasser- und Abwasserzweckverbänden damit beauftragt, Trinkwasseranschlüsse zu errichten, die den jeweiligen Gebäudebereich mit dem öffentlichen Trinkwassernetz verbinden. Die dabei angefallenen Kosten wurden teilweise von den Grundstückseigentümern gezahlt. Das Unternehmen stellte für diese Leistungen Umsatzsteuer von 7 % in Rechnung. Im Rahmen einer Außenprüfung folgte das Finanzamt dieser Abrechnungspraxis nicht und belegte das Legen der Anschlüsse mit dem Regelsteuersatz von 19 %. Das Unternehmen legte - erfolgslos - Einspruch ein, seine Klage beim Finanzgericht hatte dann Erfolg. Daraufhin legte das Finanzamt Revision beim BFH ein.
Den kompletten Beitrag von Klaus Bührer, DORNBACH GmbH in München finden Sie hier.