EUPTD
EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – ein zentrales Anliegen der modernen Arbeitswelt. Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz (EUPTD, European Pay Transparency Directive) bringt in diesem Kontext weitreichende Neuerungen für Arbeitgeber mit sich. Unabhängig von der Unternehmensgröße werden Arbeitnehmer über Auskunftsrechte zum durchschnittlichen Entgelt verfügen. Arbeitgeber mit mehr als 100 Beschäftigten müssen künftig zudem das Entgelt betreffende Berichtspflichten erfüllen, etwa zur Offenlegung des Gender Pay Gaps. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Vorgaben bis spätestens 7. Juni 2026 in nationales Recht zu überführen.
Unsere Leistungen:
- Einführung in die EUPTD, u. a. Überblick zu Berichtspflichten, Sanktionen sowie Unterschieden zum deutschen EntgTranspG
- EUDR – EU-Entwaldungsverordnung
- Unterstützung bei der Anpassung interner Strukturen und Prozesse zur Vorbereitung auf die Berichtspflicht
- Unterstützung bei der Ermittlung berichtspflichtiger KPIs sowie bei der Berichterstattung
Sie haben Fragen zur EUPTD oder brauchen Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Berichtspflichten? Dann melden Sie sich gern bei uns!