Kein voller Vorsteuerabzug für Sanierung des Homeoffice-Bads
Immobilien Zeitung, 05.11.2020
Steuerrecht. Wird ein Homeoffice steuerpflichtig an den Arbeitgeber vermietet, kann die Vorsteuer aus Renovierungskosten geltend gemacht werden - aber nur für Einrichtungen, die auch beruflich genutzt werden.
Den kompletten Beitrag von Herr Klaus Bührer, StB und Geschäftsführender Gesellschafter bei DORNBACH GmbH in München finden Sie hier.