Kein voller Vorsteuerabzug für Sanierung des Homeoffice-Bads

Immobilien Zeitung, 05.11.2020

Steuerrecht. Wird ein Homeoffice steuerpflichtig an den Arbeitgeber vermietet, kann die Vorsteuer aus Renovierungskosten geltend gemacht werden - aber nur für Einrichtungen, die auch beruflich genutzt werden.

Den kompletten Beitrag von Herr Klaus Bührer, StB und Geschäftsführender Gesellschafter bei DORNBACH GmbH in München finden Sie hier.

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