Mieterrechte bei der Renovierung

Was müssen Vermieter mitteilen, die wegen einer Modernisierung mehr Miete wollen?

Sie müssen Art und Umfang der Modernisierung sowie die Mieterhöhung spätestens drei Monate vor Beginn der Bauarbeiten dem Mieter ankündigen. In dem Schreiben sind auch der Beginn und das voraussichtliche Ende der Arbeiten anzugeben, und es ist auf die Einspruchsmöglichkeit im Härtefall hinzuweisen.

Was würde als Härtefall zählen?

Momentan könnten Mieter etwa anführen, dass Handwerker in der Wohnung das Risiko einer Covid-19-Infektion erhöhen. Für solche Einwände haben Mieter nach Erhalt des Schreibens einen Monat Zeit.

Wenn Vermieter modernisieren, setzen sie in der Regel auch instand. Welche Folgen hat das mit Blick auf die Mieter?

Derzeit dürfen Vermieter acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen. Kosten der Instandsetzung zählen aber nicht mit. Die Aufteilung ist oft kompliziert. Daher darf ein Architekt einen pauschalen Anteil für die Instandsetzung von den Gesamtkosten abziehen.

Diesen Beitrag von Herrn Matthias Kentner, RA bei DORNBACH in München sowie weitere Beiträge zum Thema finden Sie auf der Seite der WirtschaftsWoche.

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