Grenzüberschreitende Vermögens- und Lebenssachverhalte erfordern eine vorausschauende steuerliche Planung. Als Steuerberater im Internationalen Steuerrecht für Privatpersonen unterstützen wir Sie bei der Strukturierung und steuerlichen Optimierung international geprägter Vermögensverhältnisse.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Wegzugsbesteuerung (Exit Tax), insbesondere nach § 6 AStG, sowie bei Entstrickungstatbeständen im unternehmerischen Bereich. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und entwickeln Lösungen, um steuerliche Belastungen im Zusammenhang mit der Wegzugsbesteuerung frühzeitig zu erkennen und zu steuern.
Darüber hinaus beraten wir Sie zur steuerlichen Behandlung von Kapitalanlagen mit Auslandsbezug, Auslandsimmobilien sowie zu internationalen Erbschaft- und Schenkungsteuerfragen. Auch komplexe Sachverhalte im Zusammenhang mit der Exit Tax und grenzüberschreitenden Vermögensverlagerungen behalten wir dabei stets im Blick.
Wir unterstützen Sie bei der Einordnung bestehender Strukturen mit Auslandsbezug, etwa im Zusammenhang mit Stiftungen oder Trusts, sowie bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen im privaten Bereich. Auch Altersvorsorgeleistungen im internationalen Kontext strukturieren wir mit Blick auf eine steuerlich effiziente Auszahlung und unter Berücksichtigung der Regelungen zur Wegzugsbesteuerung.
News zu Wegzugsbesteuerung
Internationale Lebens- und Vermögensverlagerungen sind häufig mit komplexen steuerlichen Fragestellungen verbunden, insbesondere im Bereich der Wegzugsbesteuerung.
In unseren aktuellen Fachbeiträgen erfahren Sie, was Sie als Privatperson bei Wegzug ins Ausland und bei grenzüberschreitenden Vermögensverlagerungen steuerlich beachten sollten.
Sie planen einen Wegzug ins Ausland oder haben Fragen zur Wegzugsbesteuerung?