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International Tax

Beschränkte Steuerpflicht und internationale Steuerstrukturen im Blick

Grenzüberschreitende Aktivitäten bringen regelmäßig komplexe steuerliche Fragen mit sich – sowohl auf Unternehmens- als auch auf Investorenebene. Wir unterstützen Sie dabei, internationale Sachverhalte präzise einzuordnen und steuerlich tragfähig zu gestalten – mit besonderem Fokus auf internationale Steuerstrukturen und Fragen der beschränkten Steuerpflicht.

Ein Schwerpunkt unserer Beratung im Inbound-Kontext liegt auf der Einordnung inländischer Einkünfte und der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen. Dabei prüfen wir gezielt, ob eine steuerliche Betriebsstätte entsteht – und welche steuerlichen Konsequenzen sich hieraus im Inland ergeben.

Wir beraten umfassend zu Quellensteuer-Fragestellungen, vor allem im Hinblick auf Entlastungsmöglichkeiten (Rückerstattungsverfahren und Freistellungsbescheinigungen) und Compliance-Anforderungen im Bereich der Quellensteuer. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Hinzurechnungsbesteuerung sowie bei Abzugsbeschränkungen, insbesondere im Zusammenhang mit Finanzierungs- und Lizenzstrukturen. Auch komplexe internationale Strukturen und grenzüberschreitende Finanzierungsmodelle analysieren wir hinsichtlich ihrer steuerlichen Wirkung.

Darüber hinaus begleiten wir Sie bei der Umsetzung der Anforderungen aus Pillar Two, einschließlich der daraus resultierenden Compliance- und Reportingpflichten.

Bei grenzüberschreitenden Strukturänderungen unterstützen wir Sie im Zusammenhang mit Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung sowie bei Funktionsverlagerungen und der steuerlichen Bewertung internationaler Umstrukturierungen. Damit schaffen wir Klarheit und Sicherheit für Ihre internationalen steuerlichen Gestaltungen.

News zur beschränkten Steuerpflicht und internationalen Steuerstrukturen

Wann liegt eine beschränkte Steuerpflicht vor? Ab wann entsteht eine steuerliche Betriebsstätte im Inland?

Diese und weitere Fragestellungen greifen unsere aktuellen Fachbeiträge auf und geben Ihnen Orientierung bei der steuerlichen Einordnung internationaler Sachverhalte.


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