Sozialversicherungsrechtl. Stellung eines Mehrheitsgesellschafters

gmbhchef. | 2/2021

Beurteilung von mitarbeitenden Gesellschaftern, die nicht zur Geschäftsführung bestellt sind

Das Bundesozialgericht hat sich in einem seiner neuen Urteile nunmehr auch zur sozialversicherungsrechtlichen Stellung eines Mehrheitsgesellschafters, der nicht als Geschäftsführer bestellt wurde, befasst (Bundessozialgericht, Urteil vom 12.5.2020, Az. B 12 KR 30/19 R). Danach können mitarbeitende Gesellschafter ohne Geschäftsführerfunktion im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung eine Versicherungspflicht zur gesetzlichen Sozialversicherung begründen.

Den kompletten Beitrag von Dipl. Krankenkassenbetriebswirtin Melanie Guttmann, Rentenberaterin bei DORNBACH finden Sie hier.

Kontaktieren Sie uns
  • Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Mit dem Absenden des Kontaktformulars erkläre ich mich mit der Verarbeitung einverstanden.

Bitte um das Google reCaptcha anzuzeigen. Ansonsten kann das Formular nicht versendet werden.