Steuertipp des Monats: Nachfolge
Impulse 10/2020
NACHFOLGE: Mit dem Nießbrauch kann der Senior nach einer Anteilsschenkung das Sagen behalten - und die Familie jetzt trotzdem Schenkungsteuer sparen
Betrifft Familienunternehmen, die als Kommanditgesellschaft (KG) unterwegs sind: Wenn die Inhaber ihre KG-Anteile an die Kinder oder Enkel weiterreichen und sich dabei den Nießbrauch vorbehalten, kann die Familie gleichwohl von den Vergünstigungen für Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer profitieren - unter gewissen Umständen. So urteile unlängst der Bundesfinanzhof (BFH; AZ.: II R 34/16).
Der Autor: Dr. h. c. Armin Pfirmann, Steuerberater und Geschäftsführender Gesellschafter der DORNBACH GmbH in Saarbrücken
Den kompletten Beitrag mit einer Vorteilsrechnung finden Sie im Impulse-Magazin, Ausgabe 10/2020