Steuertipp des Monats: Nachfolge

Impulse 10/2020

NACHFOLGE: Mit dem Nießbrauch kann der Senior nach einer Anteilsschenkung das Sagen behalten - und die Familie jetzt trotzdem Schenkungsteuer sparen

Betrifft Familienunternehmen, die als Kommanditgesellschaft (KG) unterwegs sind: Wenn die Inhaber ihre KG-Anteile an die Kinder oder Enkel weiterreichen und sich dabei den Nießbrauch vorbehalten, kann die Familie gleichwohl von den Vergünstigungen für Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer profitieren - unter gewissen Umständen. So urteile unlängst der Bundesfinanzhof (BFH; AZ.: II R 34/16).

Der Autor: Dr. h. c. Armin Pfirmann, Steuerberater und Geschäftsführender Gesellschafter der DORNBACH GmbH in Saarbrücken

Den kompletten Beitrag mit einer Vorteilsrechnung finden Sie im Impulse-Magazin, Ausgabe 10/2020

 

 

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