Gutscheinlösung: Erleichterungen im Veranstaltungswesen und für Betreiber von Freizeiteinrichtungen geplant

Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht
- Stand des Gesetzgebungsverfahrens und wesentlicher Inhalt -

Der Bundestag hat am 22. April 2020 in erster Lesung den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht beraten.

Der Gesetzentwurf soll die wirtschaftlichen Folgen der mit der Ausbreitung der Pandemie verbundenen Veranstaltungsverbote abmildern und insbesondere die Veranstalter und Betreiber bei den finanziellen Folgen der Pandemie entlasten und sie vor einer Insolvenz schützen. Nach der ersten Beratung im Bundestag und diversen Änderungsanträgen der Parteien FDP und Die Grünen wurden sämtliche Vorlagen zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.

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Die Autoren: Ralf Wickert, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Gesellschafter
                       und Dr. Julian Engel, Rechtsanwalt

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