Veranstaltungen in Zeiten von Corona
Neues "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht" hilft Verbänden nicht weiter!
Viele Verbände stecken derzeit in einem Dilemma!
Neben der Frage, wie die jährlichen Mitgliederversammlungen in Zeiten von Corona organisiert werden können, ist auch das laufende Veranstaltungswesen zum Stillstand geraten. Gerade Verbände leben von der ständigen Kommunikation mit ihren Mitgliedern in Präsenzveranstaltungen. Zwar hat der Gesetzgeber für die Mitgliederversammlungen über die Möglichkeit der Abhaltung solcher Versammlungen als virtuelle Versammlungen in Zeiten von Corona eine schnelle Abhilfe geschaffen; es ergeben sich aber für andere Veranstaltungen größere Probleme:
Die typischen großen Verbandsveranstaltungen im Zusammenhang mit der jährlichen Mitgliederversammlung haben üblicherweise einen großen zeitlichen Vorlauf. Von daher haben viele Verbände die jährlichen Verbandstage bereits in 2019 gebucht und sowohl Mitglieder als auch andere Branchenvertreter und Aussteller zur Teilnahme eingeladen. Praktisch stand das ganze Set-up der Veranstaltung fest.
Dann kam Corona!
Den kompletten Beitrag finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartner zu den Themen finden Sie auf unserer Corona-Spezial-Seite.
Die Autoren: Ralf Wickert, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Gesellschafter
und Dr. Julian Engel, Rechtsanwalt