Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz

Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz

Außer- bzw. vorgerichtlicher Vergleich (zukünftig: "Präventiver Restrukturierungsrahmen" bzw. "Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren") 

Die EU-weite Einführung des „Präventiven Restrukturierungsrahmens" wird die außergerichtlichen Sanierungschancen für Unternehmen, d.h. mittels einer geordneten Restrukturierung unter Vermeidung eines förmlichen Insolvenzverfahrens, in den kommenden Jahren deutlich erhöhen. Die komplexe Materie, nicht zuletzt die Konzeption, Erstellung und Umsetzung des Restrukturierungsplans als sein Kernelement, erfordert jedoch ein enges Zusammenspiel von erfahrenen und krisenerprobten Beratern.

Eigenverwaltung

Im Rahmen der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung weiterhin im Amt und kann die Geschicke des Unternehmens weiter lenken. Dem Unternehmen bleibt das Know-how des Managements erhalten, was für Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter und Gläubiger häufig ein wichtiges Vertrauenssignal ist. Der Geschäftsführung wird anstelle des vorläufigen Insolvenzverwalters ein vorläufiger Sachwalter an die Seite gestellt, der hauptsächlich die Aufgabe hat, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung im Interesse der Gläubiger zu überwachen.

Anders als beim Schutzschirmverfahren kann die klassische Eigenverwaltung auch bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit zur Anwendung kommen.

Durch die Möglichkeiten der Gestaltung des Verfahrens wird dieses vereinfacht und verkürzt, damit auch die Kosten reduziert.

Schutzschirm

Das Schutzschirmverfahren ähnelt als Sanierungsverfahren dem amerikanischen Chapter-11-Verfahren. Der Schuldner erhält auf einen entsprechenden Antrag und Beschluss des Gerichts bis zu drei Monate Zeit, unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters und frei von Vollstreckungsmaßnahmen in Eigenverwaltung einen Sanierungsplan zu erstellen, der anschließend als Insolvenzplan umgesetzt werden kann. Damit wird das Vertrauen der Schuldner in die Einleitung eines Insolvenzverfahrens erhöht und gleichzeitig ein Anreiz zur frühzeitigen Insolvenzantragstellung geschaffen, mit dem Ziel rechtzeitig die Weichen für eine Sanierung des Unternehmens zu stellen.

Die Anordnung eines Schutzschirmverfahrens wird i.d.R. nicht veröffentlicht und der Antrag kann zurückgenommen werden, wenn sich innerhalb von drei Monaten die Sanierung erreichen lässt.

Insolvenzplan

Das Insolvenzplanverfahren ist eine vom Regelverfahren abweichende Art der Insolvenzabwicklung, bei welcher der Rechtsträger meist erhalten bleibt und die Restrukturierung und der Erhalt des insolventen Unternehmens im Vordergrund stehen.

Der Insolvenzplan skizziert die Fortführung des Unternehmens auf der Grundlage eines Sanierungskonzeptes, welches neben der bilanziellen Sanierung (Bereinigung der Passivseite der Bilanz) im Regelfall auch eine umfangreiche operative Sanierung des Unternehmens vorsieht.

Im Interesse einer Optimierung der Sanierungsmöglichkeiten ist auch der Eingriff in Gesellschafterrechte durch einen Insolvenzplan möglich, insbesondere die Umwandlung von Forderungen in Gesellschaftsanteile (sog. Debt-Equity-Swap).

Distressed Mergers & Acquisitions

Hierbei handelt es sich um den Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen in Sondersituationen.

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